Preise - Honorare

In der Regel erhalten Sie ein individuelles Honorarangebot, dass auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten wird.

In anderen Fällen und für Sie zur Kostenorientierung wollen Sie die Ausführungen im Preisblatt für Sachverständigenleistungen berücksichtigen. Das Preisblatt enthält Angaben zu Stundenhonorarsätzen, Gebühren und Auslagen sowie sonstigen Bürokosten.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sachverständige in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

In der Praxis ist es so, dass Art und Umfang der zu erforderlichen Sachverständigenleistungen individuell unterschiedlich ausgeprägt sind.
Einfluss haben insbesondere die PV-Anlagenarchitektur sowie die eingesetzten Komponenten, die zur Bearbeitung bereit stehenden Daten, Messergebnisse, Pläne usw., bei Schäden und Mängeln ebenso der Umfang und die Komplexität derselben.

Eine aufwandsbezogenes Sachverständigenonorar erscheint am sinnvollsten, da hier die Vergütung auf der Basis realistischer Aufwendungen und Arbeitsleistungen beruht.

Nach Klärung der konkreten Aufgabenstellung sollte vor Beginn der Leistungen eine Kostenschätzung erarbeitet werden. Damit haben Sie einen Überblick über die Größenordnung der auf Sie zukommenden Sachverständigenkosten.

Bei Anlagenwertgutachten, baubegleitende Qualitätsüberwachung sowie Beratungsleistungen zum Anlagenerwerb erstelle ich Ihnen in jedem Fall ein spezifisches Vertragsangebot.

Allgemeine Beratungsleistungen bei Ihnen oder in unserem Hause werden nach zeitlichem Aufwand vergütet.

Die Abrechnung bei Gerichtsaufträgen unterliegt den Honorarsätzen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) der jeweils neuesten Fassung.

© Carsten Prinz, ö.b.u.v. Sachverständiger für photovoltaische Anlagentechnik sowie Photovoltaiksachverständiger (TÜV), Leibnizstraße 73, 07548 Gera, Tel. 0365/7736444, Fax 0365/7736445, e-mail: briefkasten@solargutachter-prinz.de